Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen und welche nicht?
Darüber klären wir Sie hier auf.
Je nach Tarif sind die meisten unserer Leistungen im Katalog der privaten Krankenkassen enthalten, gerade die grundlegenden Leistungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe werden vollständig übernommen. Auch naturheilkundliche medizinische Verfahren werden je nach Tarif von den privaten Krankenkassen erstattet.
Wie die langjährige Erfahrung zeigt, sind es aber oft diese Verfahren, welche den Patient:innen langfristig helfen.
Bei der Inanspruchnahme der Leistungen müssen Sie als gesetzlich versicherte Patient:innen die Kosten selbst tragen. Es handelt sich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie werden vollumfänglich über die zu tragenden Kosten aufgeklärt.
Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur ganzheitlichen Medizin können Sie sich gerne bei uns melden.
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe, um einen Termin anzufragen.
(Ganzheitliche Medizin, Naturheilkunde, Ernährungsberatung, Gesundheitsberatung)
Wir rechnen grundsätzlich nach GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) ab. Gesprächsleistungen werden aufgrund des sehr hohen Zeitaufwandes mit dem 3,5-fachen Satz
abgerechnet. Die Leistungen werden in der Regel von der privaten Krankenkasse übernommen.
Alle anderen Leistungen (Ultraschall, Labor, körperliche Untersuchungen, VNS-Analyse, etc.) werden mit dem normalen Satz abgerechnet.
Alle anfallenden Telefonate oder Mails werden ebenfalls berechnet.
Es gibt Kosten, die die privaten Krankenkassen nicht übernehmen. Eventuelle Differenzbeträge sind von Ihnen zu tragen. Es liegt im Ermessen Ihrer Krankenversicherung und ist abhängig von Ihrer Vertragsgestaltung, welche Kosten übernommen werden.
Gutachten für die Krankenkasse können nicht erstellt werden.
Terminabsage/ Ausfallhonorar:
Es gibt immer Gründe warum Sie einmal zu einem vereinbarten Termin nicht in die Praxis kommen können. Das können wir gut verstehen. Da die Praxis eine reine Bestellpraxis ist, wird der vereinbarte Termin exklusiv für Sie freigehalten. Ich bitte Sie daher, falls notwendig, um eine
Absage bis spätestens 24 Stunden vorher, bei Terminen am Montag bis spätestens Freitag um 12:00 Uhr.
Bitte haben Sie Ihrerseits Verständnis dafür, dass wir Ihnen diesen Termin andernfalls mit einem Ausfallhonorar von 80 € in Rechnung stellen müssen. Davon machen wir - schon aus Fairness den anderen Patienten gegenüber - keine Ausnahmen.
„Gesundheit bekommt man nicht im Handel, sondern durch den Lebenswandel.“
Sebastian Kneipp
Die Praxis ist vom 21.10.-25.10.24 geschlossen.